Der Gemeindekirchenrat (GKR) als demokratische Teamarbeit mit vielen Aufgaben

Die Gemeinde wird durch den ehrenamtlich tätigen Gemeindekirchenrat (GKR) geleitet.

Unser GKR hat 10 gewählte Mitglieder sowie unsere Pfarrerin als Mitglied qua Amt. Vorsitzender ist Uwe Goetze, stellvertretende Vorsitzende ist Ramona Rohnstock. Der amtierende GKR ist in dieser Zusammensetzung durch die Wahl vom 13.11.2022 bestimmt worden, bei der wie bis dahin üblich die Hälfte der Mitglieder (also 5) neu bestimmt wurden. Die Wahlperiode der 5 neugewählten Mitglieder dauert einmalig nur 3 (statt 6) Jahre, damit dann ab 2025 immer die komplette Gemeindeleitung für die Dauer von 6 Jahren neu gewählt werden kann.

Diese Abkehr von der verschränkten Wahl (jeweils immer nur die Hälfte der Ältesten neu zu wählen) wurde von der EKBO-Kirchenleitung und der Landessynode beschlossen und wird mit Kosteneinsparungen begründet. Die Regelung steht in der Kritik, weil bei einem möglichen Wechsel aller Mitglieder ein Wissensverlust droht und es schwer sein wird, zum Wahlzeitpunkt die vorgeschriebene hohe Zahl von mindestens 15 Kandidierenden zu finden.

 

 

Mitglieder des GKR (im Kirchenrecht "Älteste" genannt) sind (von links)

  • Ramona Rohnstock (stellv. Vors., Pfarrerin)
  • Monika Roßteuscher
  • Susanne Greinert
  • Jordana Wolf
  • Uwe Goetze (Vorsitzender)
  • Stephanie Stragies
  • Karen Miericke
  • Dieter Klucke
  • Christa Löwenbrück
  • Mathias Neumann
  • Walter Ludwig

Viele rechtliche Grundlagen für die Arbeit der Kirchengemeinden finden sich in der Grundordnung der EKBO. Dort heißt es, dass die Kirchengemeinde die Aufgabe hat, „in ihrem Bereich den Menschen das Evangelium zu bezeugen und sie zur Gemeinschaft der Glaubenden zu sammeln. Das geschieht in vielfältiger Weise, insbesondere im Gottesdienst und in der Feier der Sakramente sowie durch Unterweisung, Kirchenmusik, Diakonie, Seelsorge, missionarischen Dienst, Zurüstung (Anm.: Ausbildung) und gemeinsames Leben. Die Kirchengemeinde ist dafür verantwortlich, dass zur Erfüllung ihrer Aufgaben die notwendigen Dienste wahrgenommen werden. Sie hat für deren Ausübung zu sorgen sowie gottesdienstliche Stätten und sonstige Einrichtungen zu schaffen und zu unterhalten.“

Wenn es also in der Grundordnung der EKBO heißt, die Kirchengemeinde habe diese Aufgaben, dann kommt die Verantwortung dafür der Leitung zu, also dem Gemeindekirchenrat, der unter anderem

    • das regelmäßige Zusammenkommen der Gemeinde und ihrer Gruppen im Gottesdienst und auf andere Weise ermöglicht und fördert,
    • Predigtaufträge erteilt und m. E. über die Besetzung von Pfarrstellen entscheidet,
    • über weitere Stellenbesetzungen und die Dienstaufsicht in unterschiedlicher Form entscheidet,
    • geeignete Mitglieder der Kirchengemeinde mit der Wahrnehmung von Aufgaben wie der Leitung von Kindergottesdiensten oder von Gemeindegruppen und -kreisen betraut und für weitere ehrenamtliche Mitarbeit gewinnt,
    • die missionarische, diakonische und ökumenische Arbeit fördert,
    • den Besuchsdienst in der Gemeinde fördert,
    • Gelder, Gebäude und Inventar für die Wahrnehmung der gemeindlichen Aufgaben bereitstellt,
    • das Vermögen der Kirchengemeinde verwaltet, den Haushaltsplan beschließt, die Jahresrechnung abnimmt und Entlastung erteilt sowie im Rahmen gesamtkirchlicher Regelungen über Kollekten und Spenden beschließt,
    • und die Kirchengemeinde in Rechtsangelegenheiten vertritt.

Der Gemeindekirchenrat trifft sich in der Regel am ersten oder zweiten Mittwoch im Monat zu einer mehrstündigen Sitzung; darüber hinaus auch zu Sondersitzungen und Klausurtagungen.

Jedes Gemeindemitglied ist herzlich eingeladen, sich mit Vorschlägen oder Kritik an den Vorsitzenden, die stellv. Vorsitzende oder ein GKR-Mitglied ihres/seines Vertrauens zu wenden. Hier finden Sie die gemeindlichen Kontaktdaten.